DGUV 308-002 – Prüfung von Hebebühnen
Die DGUV 308-002 ist die zentrale Prüfgrundlage für Fahrzeughebebühnen. Sie konkretisiert die Anforderungen der BetrSichV und definiert Prüfumfang, Prüffristen und Anforderungen an die prüfende Person.
Was ist die DGUV 308-002?
Die DGUV 308-002 ist eine Prüfgrundlage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie konkretisiert die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung für die Prüfung von Hebebühnen durch befähigte Personen. Die Schrift definiert Art, Umfang und Dokumentation der wiederkehrenden Prüfung.
Anwendungsbereich
Die DGUV 308-002 gilt für alle Arten von Fahrzeughebebühnen in Kfz-Werkstätten und ähnlichen Betrieben:
- Zweisäulenhebebühnen
- Viersäulenhebebühnen
- Scherenhebebühnen
- Grubenhebebühnen
- Parkhebebühnen
- Motorradhebebühnen
- Sonderbauformen
Anforderungen an die befähigte Person (Sachkundiger)
Die prüfende Person muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Berufsausbildung im technischen Bereich (z. B. Kfz-Meister, Techniker, Ingenieur)
- Spezifische Kenntnisse der zu prüfenden Hebebühnenbauart
- Kenntnis der einschlägigen Vorschriften und Prüfgrundlagen
- Praktische Erfahrung mit der Prüfung von Hebebühnen
- Unabhängigkeit von Weisungen hinsichtlich des Prüfergebnisses
- Regelmäßige Weiterbildung und Erfahrungsaustausch
Prüfumfang nach DGUV 308-002
Die Prüfung umfasst folgende Bereiche:
- Ordnungsprüfung: Vollständigkeit der Dokumentation, Prüfbuch, Herstellerunterlagen
- Sichtprüfung: Tragkonstruktion, Schweißnähte, Schraubverbindungen, Korrosionszustand
- Funktionsprüfung: Heben und Senken, Gleichlauf, Endschalter, Not-Halt
- Sicherheitseinrichtungen: Fangvorrichtungen, mechanische und hydraulische Sicherungen
- Hydrauliksystem: Schläuche, Rohrleitungen, Zylinder, Dichtungen
- Elektrische Ausrüstung: Steuerung, Verkabelung, Schutzeinrichtungen
- Tragmittel: Seile, Ketten, Spindeln (falls vorhanden)
Prüffristen – keine Einheitsfrist
Die DGUV 308-002 gibt Orientierungswerte, aber keine universell verbindlichen Prüffristen vor. Die konkrete Frist muss der Betreiber anhand folgender Faktoren festlegen:
- Herstellerangaben in der Betriebsanleitung
- Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
- Tatsächliche Nutzungsintensität
- Umgebungsbedingungen (Feuchtigkeit, Verschmutzung, Temperatur)
- Erfahrungen aus vorangegangenen Prüfungen
Üblich und von vielen Berufsgenossenschaften empfohlen ist eine jährliche Prüfung. Diese Empfehlung ersetzt jedoch nicht die einzelfallbezogene Festlegung.
Mängelbewertung und Maßnahmen
Festgestellte Mängel werden nach ihrer Gefährdungsrelevanz bewertet:
- Geringfügige Mängel: Dokumentation und Behebung bis zur nächsten Prüfung
- Wesentliche Mängel: Frist zur Behebung setzen, ggf. eingeschränkter Betrieb
- Erhebliche Mängel: Sofortige Außerbetriebnahme bis zur Mängelbeseitigung
Prüfung Ihrer Fahrzeughebebühnen nach DGUV 308-002 in Leipzig anfragen.
Prüfung anfragen