Reparatur – Fahrzeughebebühnen Leipzig
Bei Störungen, Schäden oder nach einer Prüfung mit Mängeln: Wir nehmen Anfragen für Reparaturen an Fahrzeughebebühnen entgegen und prüfen, ob eine Vermittlung an einen geeigneten Fachbetrieb möglich ist.
Wann ist eine Reparatur erforderlich?
Reparaturen an Fahrzeughebebühnen werden erforderlich bei:
- Störungen während des Betriebs (ungewöhnliche Geräusche, ungleichmäßiger Hub)
- Hydraulikleckagen und Ölverlust
- Elektrischen Ausfällen (Steuerung, Endschalter, Not-Halt)
- Mechanischen Schäden (verbogene Tragarme, verschlissene Lager)
- Nach Prüfungen mit erheblichen Mängeln
- Nach Unfällen oder außergewöhnlichen Belastungen
- Altersbedingtem Verschleiß sicherheitsrelevanter Komponenten
Reparaturbereiche
Hydraulikreparatur
Defekte Hydraulikzylinder, undichte Schläuche, verschlissene Dichtungen sowie Störungen an Pumpen und Ventilen erfordern spezifische Hydraulikkenntnisse und geeignetes Werkzeug. Hydrauliksysteme stehen unter hohem Druck und dürfen nur von qualifiziertem Personal instandgesetzt werden.
Elektrikreparatur
Ausfälle der Steuerung, defekte Endschalter, beschädigte Verkabelung oder Störungen der Sicherheitseinrichtungen erfordern elektrotechnische Fachkenntnisse. Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen nur von Elektrofachkräften oder unterwiesenen Personen durchgeführt werden.
Mechanikreparatur
Verschlissene oder beschädigte mechanische Komponenten – Tragarme, Gelenkbolzen, Gleitführungen, Fangvorrichtungen, Tragseile oder -ketten – müssen fachgerecht instandgesetzt oder ausgetauscht werden. Für sicherheitsrelevante Bauteile sind ausschließlich Originalersatzteile oder gleichwertige geprüfte Komponenten zu verwenden.
Nach der Reparatur: Prüfung erforderlich?
Nach umfangreichen Reparaturen an sicherheitsrelevanten Bauteilen ist in der Regel eine außerordentliche Prüfung durch einen befähigten Sachkundigen erforderlich. Der Umfang hängt von Art und Umfang der Reparatur ab. Die Reparatur allein ersetzt nicht die Prüfung.
Reparatur Ihrer Fahrzeughebebühne in Leipzig anfragen – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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