Prüfbuch – Fahrzeughebebühnen Leipzig
Das Prüfbuch ist das zentrale Dokumentationsinstrument für jede Fahrzeughebebühne. Es dokumentiert den gesamten Prüf- und Instandhaltungslebenslauf und ist Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Behörden.
Warum ist das Prüfbuch Pflicht?
Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber die Ergebnisse der Prüfungen von Arbeitsmitteln aufzuzeichnen. Die DGUV 308-002 konkretisiert dies für Hebebühnen. Das Prüfbuch ist die praktische Umsetzung dieser Aufzeichnungspflicht. Es muss für jede Hebebühne geführt werden und auf Verlangen der Berufsgenossenschaft, der Gewerbeaufsicht oder anderer zuständiger Stellen vorgelegt werden können.
Was gehört ins Prüfbuch?
Mindestens folgende Angaben müssen dokumentiert werden:
- Identifikation der Hebebühne (Hersteller, Typ, Baujahr, Seriennummer, Standort)
- Datum und Art jeder Prüfung (Erstprüfung, wiederkehrende Prüfung, außerordentliche Prüfung)
- Name und Qualifikation des prüfenden Sachkundigen
- Prüfgrundlage (DGUV 308-002, Herstellervorgabe)
- Prüfergebnis und festgestellte Mängel
- Gesetzte Fristen zur Mängelbeseitigung
- Bestätigung der Mängelbeseitigung mit Datum
- Außerplanmäßige Prüfungen nach besonderen Vorkommnissen
- Durchgeführte Wartungen und Reparaturen
Konsequenzen fehlender oder unvollständiger Dokumentation
Ein fehlendes oder unvollständiges Prüfbuch kann erhebliche Konsequenzen haben:
- Beanstandungen durch die Berufsgenossenschaft
- Bußgelder durch die Gewerbeaufsicht
- Haftungsrisiken bei Unfällen – der Betreiber kann seine Sorgfaltspflicht nicht nachweisen
- Erschwerte Bedingungen bei Betriebsprüfungen
- Versicherungsrechtliche Nachteile im Schadensfall
Wer führt das Prüfbuch?
Der Betreiber der Hebebühne ist für die Führung des Prüfbuchs verantwortlich. Der Sachkundige trägt nur die von ihm durchgeführten Prüfungen ein. Der Betreiber muss sicherstellen, dass das Prüfbuch vollständig ist und alle Einträge – auch die Mängelbeseitigung – dokumentiert werden.
Aufbewahrungspflicht
Das Prüfbuch muss über die gesamte Lebensdauer der Hebebühne aufbewahrt werden. Auch nach Außerbetriebnahme sollte das Prüfbuch für einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mindestens bis zum Ablauf von Verjährungsfristen für mögliche Haftungsansprüche) archiviert werden.
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